Besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung

Durch das Bundesteilhabegesetz wurde in der Eingliederungshilfe die Trennung von ambulantem und stationärem Wohnen aufgehoben. Stationäre Angebote wurden bisher Wohnheime oder Wohnstätten für Menschen mit Behinderung genannt. Diese Begriffe werden im Gesetz vom Begriff „Besondere Wohnform“ abgelöst. Die Bewohnerinnen und Bewohner beantragen nun beim Träger der Eingliederungshilfe individuelle Unterstützungsleistungen (Fachleistungen) und - falls kaum oder keinerlei Einkünfte (Lohn, Rente etc.) vorhanden sind – beim Sozialamt existenzsichernde Leistungen. Bisher wurde an die Einrichtung eine pauschale Gesamtleistung gezahlt.
Ähnlich wie in einem Pflegeheim, können die Bewohnerinnen und Bewohner der Besonderen Wohnformen ebenfalls pflegebedürftig sein, jedoch liegt der Fokus vor allem auf der Integration in die Gesellschaft und die Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags und der Freizeit (Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft). Der Pflegebedarf darf diesem Ziel nicht entgegenstehen, d.h. er darf nicht vordergründig sein. Andererseits ist das Vorliegen eines Pflegegrades weder ein Hinderniss noch eine Voraussetzung.
Für Menschen mit Behinderung, die rund um die Uhr auf Betreuung angewiesen sind und lebenspraktische Fähigkeiten, wie z.B. Einkaufen, Kochen, Umgang mit Geld und Gestaltung sozialer Kontakte wiedererlernen müssen, ist diese Wohnform besser geeignet als ein Pflegeheim.

Die Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe kann folgende Lebensbereiche beinhalten:

  • Arbeit
  • Aufnahme und Erhalt sozialer Kontakte
  • Begleitung bei Behördengängen
  • Ernährung und Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten
  • Finanzielle Angelegenheiten
  • Förderung und Erhalt der Selbstständigkeit
  • Freizeitbereich
  • Gesundheit
  • Kommunikation im sozialen Umfeld
  • Schaffung einer Tagesstruktur
  • Wohnen

Die Zusammensetzung vom Personal unterscheidet sich vom Pflegeheim. Im Wohnheim arbeitet vor allem pädagogisch geschultes Personal (u.a. Heilerzieherinnen, -erzieher; Heilerziehungspflegerinnen, -pfleger; Heilpädagoginnen, -pädagogen) sowie Pflegekräfte und Therapeutinnen und Therapeuten.
Die Bewohnerinnen und Bewohner können innerhalb einer solchen Einrichtung entweder in einem eigenen Zimmer oder, falls vorhanden, in einem eigenen Appartement leben. Tagsüber besuchen die Bewohnerinnen und Bewohner eine interne oder externe Tagesbeschäftigung oder eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Wie finde ich Angebote?
In Berlin gibt es ein paar wenige Wohnheime speziell für Menschen mit erworbener Hirnschädigung.
Eine Liste aller Berliner Einrichtungen finden Sie hier in der Rubrik „Betreutes Wohnen im Heim für erwachsene Menschen mit Behinderung“ (Achtung, nicht nur MeH!).
Die Beratungsstelle Lotse Berlin hilft bei der Suche nach einem geeigneten Platz.
Man kann sich jedoch auch direkt an die jeweiligen Anbieter, in Ihrem Bezirk an den Teilhabefachdienst des Sozialamtes, die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen oder den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden. Die Adressen finden Sie im Internet oder auf www.berlin.de unter dem jeweiligen Bezirksamt beim Gesundheitsamt bzw. Sozialamt oder unter dem Bürgertelefon 115. Weitere Adressen der zuständigen Kostenträger finden Sie in der Datenbank Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe.

Wer bietet stationäres Wohnen für MeH in Berlin an?
Evangelisches Johannesstift – NAVIS
Evangelisches Jugend-und Fürsorgewerk (EJF)
Fürst Donnersmarck-Stiftung

Außerhalb von Berlin:
Hofnungstaler Stiftung Lobetal
RC reweca gGmbH
Oberlin Lebenswelten