Stationäre Neurologische Rehabilitation
Menschen mit neurologischen Erkrankungen haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, alle vier Jahre eine Rehabilitation machen zu können. Dieser Zeitraum kann bei medizinischer Notwendigkeit unterschritten werden.
„Das vorrangige Ziel jeder Rehabilitation ist es, Menschen, die unter den Folgen von Krankheit oder Behinderung leiden, so weit wie möglich wieder in ihren körperlichen, geistigen oder sozialen Zustand zu versetzen oder die Einschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren. Somit soll den Betroffenen ermöglicht werden, ein möglichst selbständiges Leben zu führen und auch aktiv am Berufsleben teilzunehmen.“ (Quelle: Informationsportal für Rehabilitation und Gesundheit)
Eine Fachinformation zum Thema Neurologische Rehabilitation finden Sie beim Kompetenznetz Schlaganfall sowie der Berliner Schlaganfall-Allianz.
Formen der neurologischen Rehabilitation
Die neurologische Rehabilitationsbehandlung kann in verschiedener Weise stattfinden: stationär, ambulant oder als mobile geriatrische Reha.
Die Stationäre neurologische Rehabilitationsbehandlung wird in Spezialkliniken für neurologische Rehabilitationsbehandlung durchgeführt. Diese entspricht einer stationären Behandlung wie in einem Akutkrankenhaus, nur dass die rehabilitativen Behandlungskonzepte ganz im Vordergrund stehen.
„Neben der ärztlichen Versorgung sind im interdisziplinären Behandlungsteam Pflegekräfte, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Sprachtherapeuten, Psychologen und der Sozialdienst tätig. Diese Berufsgruppen arbeiten gemeinsam an den für jeden Patienten individuell festgelegten Rehabilitationszielen. Hierzu gehören die Verbesserung der körperlichen Funktionen (z.B. Lähmung), der Fähigkeit, Aktivitäten des täglichen Lebens durchzuführen (Anziehen, Waschen, Essen, Gehen, Treppensteigen etc.) sowie die Versorgung mit Hilfsmitteln soweit nötig (z.B. Rollstuhl, Versorgung mit Hilfsmitteln in der eigenen Wohnung/Haus, wie z.B. Haltegriffe, Badewannenlifter etc.).“ Quelle: www.kompetenznetz-schlaganfall.de
Wie finde ich eine Rehaklinik?
Zunächst muss ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkasse auf eine medizinische Reha gestellt werden. Ihr behandelnder Arzt, aber auch die Beratungsstellen der Rentenversicherung bzw. Ihrer Krankenkasse helfen Ihnen bei der Antragstellung. Der zuständige Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherung) entscheidet, welche Rehaklinik für Sie die richtige ist. Natürlich können Sie auch im Antrag eine Wunschklinik angeben. Datenbanken zur Suche finden Sie im Internet, auf der Homepage des Kostenträgers oder z.B. unter rehakliniken.de sowie Schlaganfallbegleitung oder Das Rehaportal.
Ein besonderes Angebot ist die sogenannte Langzeitrehabilitation für Menschen mit erworbener Hirnschädigung. (Anmerkung: Diese stationären Angebote sind keine Leistung der Kranken´- und Rentenversicherungen.)
P.A.N. Zentrum
Navis
Für Kinder und Jugendliche mit erworbener Hirnschädigung gibt es in Deutschland spezielle Kliniken.
VAMED Klinik Hohenstücken
Weitere Kliniken finden Sie hier.