Rückkehr in die Arbeitswelt

Häufig finden Menschen im arbeitsfähigen Alter nach einer neurologischen Erkrankung oder einem Schädel-Hirn-Trauma, trotz erfolgreicher medizinischer Rehabilitation, nicht so einfach wieder zurück in die Berufswelt.
Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation gibt es verschiedene Maßnahmen, die helfen können, Menschen, deren Arbeitstätigkeit durch die vorliegende Behinderung oder Erkrankung bedroht ist, wieder in die Arbeitswelt einzugliedern.

Berufliche Rehabilitation bei leicht- und mittelgradigen Einschränkungen
Wenn Arbeitnehmer nach einer Anschlussheilbehandlung (AHB) wieder soweit genesen sind, dass es medizinisch vertretbar ist, sie wieder in den letzten Arbeitsplatz einzugliedern, kann ein sogenanntes Hamburger Modell (Stufenweise Wiedereingliederung) gestartet werden. Am einfachsten ist es, wenn man das Hamburger Modell noch während des Krankengeldbezuges oder direkt im Anschluss an die Reha beginnen kann. Während der Stufenweisen Wiedereingliederung befinden sich die Beschäftigten noch in der Genesungsphase, d.h. noch in der Krankschreibung. Der Wiedereingliederungsprozess sollte von einem neurokompetenten Arzt und/ oder einem Neuropsychologen begleitet werden.
Erst durch das allmähliche Herantasten an die Arbeitsbelastungen und der praktischen Erprobung am Arbeitsplatz kann festgestellt werden, wie die Arbeits-und Belastungsfähigkeit des Betroffenen aussieht.
Das Hamburger Modell kann Bestandteil eines sogenannten Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sein. Übrigens: Eigentlich ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer nach einer längeren Erkrankung ein BEM anzubieten. In der Realität gibt es da allerdings noch einige Schwierigkeiten. Infos dazu finden Sie hier: BEM.
Liegt ein Grad der Behinderung über 50 vor oder liegt eine Gleichstellung mit einem Menschen mit Schwerbehinderung vor hat man einen Anspruch auf Unterstützung bei der Beruflichen Wiedereingliederung durch das Integrationsamt und den Integrationsfachdienst.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)

Ist die Ausübung der letzten Tätigkeit nicht oder nicht in vollem Umfang möglich, ist es sinnvoll einen Antrag auf LTA zu stellen. Zuständig ist entweder die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder die Berufsgenossenschaft.
Die Adressen der zuständigen Kostenträger finden Sie in der Datenbank Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe.

Es können z.B. folgende Maßnahmen bewilligt werden:

  • Maßnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes (innerbetriebliche Umsetzung, notwendige Qualifizierungen, technische Hilfsmittel, Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber usw.)
  • Unterstützende Leistungen, wie Kfz-Hilfe
  • Berufsfindung und Arbeitserprobung in einem Berufsförderwerk
  • Angebote zur Qualifizierung oder Umschulung
  • Leistungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen

Wird der Antrag bewilligt, wird man in der Regel zunächst vom zuständigen Reha-Berater bzw. –Beraterin zu den Möglichkeiten beraten. Nähere Infos zu den LTA lesen Sie hier: Berufliche Reha – LTA
Rahmenbedingungen
Leistungen

Beruflicher Neuanfang
Ist aufgrund der Schwere oder Art der Einschränkungen weder die Rückkehr in die letzte Tätigkeit noch eine betriebsinterne Umsetzung auf einen „leidensgerechten“ Arbeitsplatz möglich, sind im Rahmen der LTA Maßnahmen zur beruflichen Neuorientierung oder beruflichen Bildung sinnvoll. Voraussetzung ist, eine positive Erwerbsprognose und eine ausreichende Belastbarkeit, um an den Maßnahmen teilnehmen zu können. Je nach Bedarf gibt es Lehrgänge, berufliche Weiterbildungen, Angebote in Beruflichen Trainingszentren und Berufsförderwerken. Weiterführende Informationen lesen Sie bitte hier:
Berufliche Neuorientierung
Bildungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung
Rückkehr in den Beruf nach Krankheit oder Unfall

Bei all diesen vielfältigen Angeboten zur Beruflichen Rehabilitation ist dennoch eins festzustellen: Der heutige Arbeitsmarkt bietet Menschen mit verminderter Leistungsfähigkeit leider nur noch wenig sogenannte Nischenarbeitsplätze an. Außerdem werden manchmal Betroffene zu schnell in die Erwerbsminderungsrente gedrängt. Es kommt hinzu, dass Menschen mit erworbener Hirnschädigung tatsächlich auch sehr lange brauchen, um zu genesen und sich zu stabilisieren. Auch, wenn es nicht einfach ist, gelingt es nicht selten dennoch aus der Erwerbminderungsrente wieder in der Arbeitswelt anzukommen. Zum einen ist es auch während des Rentenbezugs stets möglich LTA zu beantragen. Zum anderen wird die Rente ohnehin zunächst befristet bewilligt und bei jeder Verlängerung geprüft, die die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt ist und LTA möglich sind.

Auch bei einer Erwerbsminderungsrente auf Dauer ist es möglich, den Weg in die Berufswelt zu finden. Lesen Sie hierzu die Seiten Ehrenamt und Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

Wer bietet berufliche Rehamaßnahmen für MeH in Berlin an?
FAW
REHAaktiv darr GmbH
Salo + Partner

Bundesweite Angebote
Die meisten Angebote der Beruflichen Reha sind bundesweit verstreut zu finden, jedoch nur wenige sind besonders auf Menschen mit neurologischen Erkrankungen spezialisiert. Hier können Sie sich einen Überblick verschaffen:

Berufsförderwerke

bieten Maßnahmen zur beruflichen Neuorientierung, Qualifizierung, Begleitung
www.bv-bfw.de

Berufsbildungswerke
bieten die berufliche Qualifizierung junger Menschen mit speziellem Unterstützungsbedarf. Sie unterstützen durch gezielte und individuell abgestimmte Angebote zur Diagnostik, Berufsfindung, Berufsvorbereitung und zur Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
www.bagbbw.de

Integrationsbetriebe/Inklusionsbetriebe

Für Menschen mit Behinderung sind Integrationsbetriebe eine Möglichkeit, trotz eingeschränkter Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Integrationsbetriebe beschäftigen schwerbehinderte Menschen, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wegen Art und Schwere der Behinderung oder wegen anderer Umstände auf Schwierigkeiten stößt.
Adressen von REHADAT
Soziale Unternehmen Berlin